NES will DMSB-Verfahren gegen Sportwarte, hält aber Protokoll nicht ein

Die Nürburgring-Endurance-Serie lässt Worte Taten folgen, der Deutsche Motor Sport Bund reagiert allerdings irritiert, weil weder Namen noch Nummern genannt wurden

(Motorsport-Total.com) - Der Stachel nach der Marschall-Absage beim Saisonauftakt der Nürburgring-Endurance-Serie (NES) des AvD und des Nürburgring-Eigentümers NR Holding sitzt tief. Wie am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt gegeben wurde, hat die NES den Deutschen Motor Sport Bund (DMSB) eingeschaltet, um ein Sportgerichtsverfahren einzuleiten.

Titel-Bild zur News: Fahrzeug bei den NES-Einstellfahrten: Die Marshal-Absage soll durch den DMSB aufgearbeitet werden

Fahrzeug bei den NES-Einstellfahrten: Die Marschall-Absage soll durch den DMSB aufgearbeitet werden Zoom

Dieser reagiert jedoch irritiert, da der Antrag der NES offenbar nicht formell, sondern mehr oder weniger formlos dem Pressetext vom Mittwoch entsprach. " Der Vorsitzende der Sportkommissare des 2. Laufs zur NES hat den DMSB offiziell gebeten, die Vorfälle rund um die vom Veranstalter gemeldeten Absagen von Sportwarten zu untersuchen", erklärt ein DMSB-Sprecher gegenüber Motorsport-Total.com.

"Allerdings sind bislang keine Namen von Sportwarten und keine Lizenznummern übermittelt worden, sodass derzeit nicht feststellbar ist, ob es sich überhaupt um DMSB-Lizenznehmer handelt beziehungsweise welches Fehlverhalten dem einzelnen Sportwart vorgeworfen wird."

"Auch eine Gesamtliste der angemeldeten Sportwarte zum Abgleich der Daten wurde bislang nicht vorgelegt. Diese Zusammenstellung der erforderlichen Daten ist Aufgabe der Sportkommissare der Veranstaltung, die ein mögliches Fehlverhalten im Rahmen einer Veranstaltung zu untersuchen haben - grundsätzlich gilt dies für Teilnehmer, lizenzierte Sportwarte und den Veranstalter", heißt es weiter.

"Die Sportkommissare wurden umgehend aufgefordert, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wenn die notwendigen Daten vorliegen, wird das DMSB-Sportgericht entscheiden, ob es in diesem Fall tätig wird."

Die Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens ist im Motorsport möglich und gängige Praxis, wenn jemand mit einer Entscheidung der Sportkommissare nicht einverstanden ist oder eine Strafe als zu gering empfindet. Der Fall würde dann beim DMSB-Gericht in Frankfurt landen.

Code-60-Flagge, Code 60, Streckenposten

Auf der Nordschleife sind 190 Streckenposten mit Sportwarten zu besetzen Zoom

Nach Informationen von Motorsport-Total.com hätte eine solche Klage allerdings wenig Aussicht auf Erfolg. Zum einen hat der DMSB wenig Handhabe gegen Sportwarte, die beispielsweise aus Luxemburg abgesagt haben. Auch nicht gegen solche, die gar keine DMSB-Ausbildung haben und vor dem Wochenende über alle möglichen Kanäle angeworben wurden.

Und selbst wenn es zu einem Sportgerichtsverfahren kommen sollte, was an sich schon nicht sicher ist, sind die Aussichten gering. Denn mit der Begründung, spontan erkrankt zu sein, kann sich theoretisch jeder Sportwart vor Gericht herausreden.

Wie es nach der Absage des mittlerweile zweiten Rennens mit der Nürburgring-Endurance-Serie weitergeht, ist noch unklar. Vor dem Rennwochenende bestätigte ein NES-Sprecher gegenüber Motorsport-Total.com: "Die Planung läuft und wird weiterlaufen." Die Frage bezog sich allerdings auf die geringen Starterzahlen und das Marschall-Problem war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.